Die Kilometerpauschale und die Pendlerpauschale sind steuerliche Begriffe, die sich auf die Absetzung von Fahrtkosten beziehen. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Anwendung:
1. Kilometerpauschale (auch Reisekostenpauschale)
- Gilt für: Dienstreisen oder geschäftliche Fahrten außerhalb des regelmäßigen Arbeitswegs.
- Betrag:
- 0,30 € pro km für Pkw
- 0,20 € pro km für Motorräder, Motorroller und Fahrräder
- Anwendung: Wird für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet.
- Beispiel:
- 100 km Geschäftsreise mit dem Auto → 30 € Erstattung (100 km × 0,30 €)
2. Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
- Gilt für: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
- Betrag:
- 0,30 € pro km für die ersten 20 km
- 0,38 € pro km ab dem 21. Kilometer (seit 2022)
- Anwendung: Nur für die einfache Strecke (kein Hin- und Rückweg).
- Beispiel:
- Wohnort 30 km von der Arbeit entfernt → 9,40 € pro Tag (20 km × 0,30 € + 10 km × 0,38 €)
Zusammenfassung
Merkmal | Kilometerpauschale | Pendlerpauschale |
---|---|---|
Zweck | Dienstreisen | Arbeitsweg |
Berechnungsgrundlage | Tatsächlich gefahrene km | Nur einfache Strecke |
Pauschale | 0,30 €/km (Pkw) / 0,20 €/km (andere z.B. Roller) | 0,30 €/km (bis 20 km), 0,38 €/km (ab 21 km) |
Rückweg anrechenbar? | Ja | Nein |
Die Kilometerpauschale ist also für Dienstreisen gedacht und berücksichtigt Hin- und Rückweg, während die Pendlerpauschale nur für den Arbeitsweg gilt und pro Arbeitstag nur die einfache Strecke berücksichtigt.