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Die Kilometerpauschale und die Pendlerpauschale sind steuerliche Begriffe, die sich auf die Absetzung von Fahrtkosten beziehen. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Anwendung:

1. Kilometerpauschale (auch Reisekostenpauschale)

  • Gilt für: Dienstreisen oder geschäftliche Fahrten außerhalb des regelmäßigen Arbeitswegs.
  • Betrag:
    • 0,30 € pro km für Pkw
    • 0,20 € pro km für Motorräder, Motorroller und Fahrräder
  • Anwendung: Wird für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet.
  • Beispiel:
    • 100 km Geschäftsreise mit dem Auto → 30 € Erstattung (100 km × 0,30 €)

2. Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

  • Gilt für: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
  • Betrag:
    • 0,30 € pro km für die ersten 20 km
    • 0,38 € pro km ab dem 21. Kilometer (seit 2022)
  • Anwendung: Nur für die einfache Strecke (kein Hin- und Rückweg).
  • Beispiel:
    • Wohnort 30 km von der Arbeit entfernt → 9,40 € pro Tag (20 km × 0,30 € + 10 km × 0,38 €)

Zusammenfassung

Merkmal Kilometerpauschale Pendlerpauschale
Zweck Dienstreisen Arbeitsweg
Berechnungsgrundlage Tatsächlich gefahrene km Nur einfache Strecke
Pauschale 0,30 €/km (Pkw) / 0,20 €/km (andere z.B. Roller) 0,30 €/km (bis 20 km), 0,38 €/km (ab 21 km)
Rückweg anrechenbar? Ja Nein

Die Kilometerpauschale ist also für Dienstreisen gedacht und berücksichtigt Hin- und Rückweg, während die Pendlerpauschale nur für den Arbeitsweg gilt und pro Arbeitstag nur die einfache Strecke berücksichtigt.