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Kündigung eines Menschen mit Behinderung

Zustimmungsverfahren für Kündigungen schwerbehinderter Menschen (in einfacher Sprache)

In Rheinland-Pfalz ist das Integrationsamt zuständig.

In Nordrhein-Westfalen ist das Inklusionsamt zuständig

Wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen möchte und es betrifft einen schwerbehinderten Mitarbeiter, dann muss er zuerst die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Das steht in den Paragrafen §§ 170 bis 174 des Sozialgesetzbuches IX.

Der Arbeitgeber muss einen schriftlichen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt stellen, das für den Ort seines Unternehmens zuständig ist.

Man kann diesen Antrag auch elektronisch stellen, also per E-Mail.

Das Integrationsamt prüft dann den Antrag und informiert die betroffenen Personen, wie den Arbeitnehmer, den Betriebsrat und die Vertretung der Schwerbehinderten. Sie können Stellungnahmen abgeben.

Das Integrationsamt sammelt Informationen, spricht mit allen Beteiligten und versucht, eine Lösung zu finden.

Die Entscheidung des Integrationsamtes sollte innerhalb eines Monats nach Antragseingang getroffen werden, wenn es um eine normale Kündigung geht. Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen fallen. Wenn das Integrationsamt innerhalb dieser Fristen keine Entscheidung trifft, gilt die Zustimmung als erteilt.

Der Arbeitgeber und der betroffene Arbeitnehmer erhalten die Entscheidung des Integrationsamtes. Dann kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen, wenn die Zustimmung erteilt wurde.

Wenn der Arbeitnehmer gegen die Zustimmung Einspruch erhebt oder Klage einreicht, hindert das den Arbeitgeber nicht daran, die Kündigung durchzuführen.

Kündigung in der Probezeit für Menschen mit Behinderungen

Wenn Sie jemanden mit einer Schwerbehinderung während der Probezeit kündigen möchten, brauchen Sie dafür keine Zustimmung des Inklusionsamtes. Es gibt keinen speziellen Schutz vor Kündigungen in diesem Fall.

Aber Sie müssen dem Inklusionsamt die Kündigung innerhalb von vier Tagen nachdem Sie sie ausgesprochen haben, mitteilen. Das dient dazu, das Inklusionsamt zu informieren. Die Mitteilung muss nicht auf eine bestimmte Art gemacht werden.

Rheinland-Pfalz

https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/menschen-mit-behinderungen/integrationsamt-eingliederung-schwerbehinderter-menschen-in-das-arbeitsleben/der-besondere-kuendigungsschutz-fuer-schwerbehinderte-menschen/

Nordrhein-Westfalen

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/inklusionsamt/wir_ueber_uns/kuendigungsschutz/kuendigungsschutz.jsp

Lernverhalten

Das Modell Lernverhalten Dieses Modell bezieht sich auf die verschiedenen Strategien und Herangehensweisen, die Individuen beim Lernen anwenden. Es analysiert, wie Menschen Informationen aufnehmen, verarbeiten, speichern und abrufen. Das Modell des Lernverhaltens berücksichtigt Faktoren wie Aufmerksamkeit, Motivation, kognitive Prozesse und emotionale Einflüsse auf das Lernen. Es geht davon aus, dass das Lernverhalten nicht nur von inneren Faktoren, sondern auch von äußeren Umständen beeinflusst wird.

  • Selbstregulation und Selbstmanagement
  • Feedback-Verarbeitung und -Nutzung
  • Lernstrategien und -techniken
  • Kognitive Verarbeitung und Gedächtnisstrategien
  • Soziales Lernen und Zusammenarbeit
  • Herausforderungen und Misserfolg
  • Transfer von Wissen
  • Motivation
  • Individualisierung des Lernens
  • Metakognition (Reflexion über den eigenen Lernprozess)
  • Lernumgebung (physisch und sozial)
  • Technologie und Lernmittel
  • Gedächtnisstrategien Intrinsische vs. extrinsische Motivation
  • Interessen und Vorwissen Kollaboratives Lernen
  • Lernziele und Zielsetzung
  • Zeitmanagement
  • Feedback-Geber und -Nehmer
  1. Selbstregulation und Selbstmanagement:
    • Erklärung (Lernender): Die Fähigkeit, den eigenen Lernprozess zu steuern und zu organisieren.
    • Beispiel (Lernender): Ein Auszubildender erstellt einen individuellen Lernplan, um sich auf Prüfungen vorzubereiten.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder unterstützt den Lernenden dabei, realistische Ziele im Lernplan zu setzen und bietet Ressourcen zur Selbstorganisation an.
  2. Feedback-Verarbeitung und -Nutzung:
    • Erklärung (Lernender): Die Kunst, erhaltenes Feedback zu verstehen und für die eigene Verbesserung zu nutzen.
    • Beispiel (Lernender): Ein Lehrling berücksichtigt konstruktives Feedback seines Mentors, um seine Fähigkeiten im handwerklichen Bereich zu verbessern.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder gibt regelmäßig konstruktives Feedback, das auf die individuellen Stärken und Schwächen des Lehrlings eingeht.
  3. Lernstrategien und -techniken:
    • Erklärung (Lernender): Verschiedene Methoden und Herangehensweisen, um das Lernen effektiver zu gestalten.
    • Beispiel (Lernender): Ein Azubi verwendet Mindmaps, um komplexe Konzepte besser zu verstehen und zu behalten.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder empfiehlt alternative Lernstrategien, falls der Lehrling Schwierigkeiten hat, und ermutigt zur Experimentierfreudigkeit.
  4. Kognitive Verarbeitung und Gedächtnisstrategien:
    • Erklärung (Lernender): Techniken, um Informationen besser zu verarbeiten und im Gedächtnis zu behalten.
    • Beispiel (Lernender): Ein Lernender wiederholt Informationen laut, um sie sich besser einzuprägen.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder gibt Tipps zur effektiven Gedächtnisbildung und fördert regelmäßige Wiederholungen von wichtigem Wissen.
  5. Soziales Lernen und Zusammenarbeit:
    • Erklärung (Lernender): Der Prozess des Lernens durch Interaktion und Zusammenarbeit mit anderen.
    • Beispiel (Lernender): Gruppenarbeit in der Berufsschule, bei der Lehrlinge gemeinsam an Projekten arbeiten.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder fördert kooperative Lernaktivitäten und schafft Gelegenheiten für Lehrlinge, voneinander zu lernen.
  6. Herausforderungen und Misserfolg:
    • Erklärung (Lernender): Umgang mit Schwierigkeiten und Fehlschlägen als Teil des Lernprozesses.
    • Beispiel (Lernender): Ein Auszubildender reflektiert über eine nicht bestandene Prüfung und entwickelt daraus eine Strategie für zukünftiges Lernen.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder ermutigt den Lehrling dazu, aus Fehlern zu lernen, bietet zusätzliche Unterstützung an und zeigt Perspektiven für die Weiterentwicklung auf.
  7. Transfer von Wissen:
    • Erklärung (Lernender): Die Anwendung von gelerntem Wissen auf neue, nicht vertraute Situationen.
    • Beispiel (Lernender): Ein Lehrling nutzt Kenntnisse aus der Berufsschule, um ein unerwartetes Problem am Arbeitsplatz zu lösen.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder fördert die Anwendung von theoretischem Wissen in realen Arbeitssituationen und gibt Beispiele für erfolgreiche Umsetzungen.
  8. Motivation:
    • Erklärung (Lernender): Der Antrieb, sich aktiv am Lernprozess zu beteiligen.
    • Beispiel (Lernender): Ein Auszubildender ist motiviert, sich weiterzubilden, um berufliche Ziele zu erreichen.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder erkennt individuelle Motivationsquellen des Lehrlings, setzt klare Ziele und sorgt für abwechslungsreiche Lernanreize.
  9. Individualisierung des Lernens:
    • Erklärung (Lernender): Die Anpassung des Lernprozesses an individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten.
    • Beispiel (Lernender): Ein Lehrling kann selbst wählen, welche zusätzlichen Schulungen er je nach persönlichem Interesse absolviert.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder ermöglicht individuelle Lernwege und passt Schulungsinhalte an die spezifischen Bedürfnisse der Lehrlinge an.
  10. Metakognition (Reflexion über den eigenen Lernprozess):
    • Erklärung (Lernender): Das Bewusstsein und die Kontrolle über die eigenen Denkprozesse.
    • Beispiel (Lernender): Ein Lernender überlegt bewusst, wie er am effektivsten neues Wissen aufnehmen kann.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder fördert regelmäßige Reflexion, indem er Fragen stellt, die die metakognitive Entwicklung des Lehrlings unterstützen.
  11. Lernumgebung (physisch und sozial):
    • Erklärung (Lernender): Die Einflüsse der physischen und sozialen Umgebung auf den Lernprozess.
    • Beispiel (Lernender): Ein Auszubildender bevorzugt einen ruhigen Raum zum Lernen, um Ablenkungen zu minimieren.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder schafft eine lernförderliche Umgebung und unterstützt die Lehrlinge bei der Auswahl geeigneter Arbeits- und Lernplätze.
  12. Technologie und Lernmittel:
    • Erklärung (Lernender): Die Nutzung von Technologie und verschiedenen Lernressourcen.
    • Beispiel (Lernender): Ein Lehrling verwendet Online-Tutorials und Apps, um sich in bestimmten beruflichen Fertigkeiten zu verbessern.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder stellt sicher, dass die Lehrlinge Zugang zu aktuellen Lernmitteln und Technologien haben und gibt Empfehlungen für deren effektive Nutzung.
  13. Gedächtnisstrategien:
    • Erklärung (Lernender): Techniken, um Informationen im Gedächtnis zu behalten.
    • Beispiel (Lernender): Ein Azubi erstellt Mnemotechniken, um sich wichtige Fachbegriffe besser merken zu können.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder teilt bewährte Gedächtnistechniken mit den Lehrlingen und ermutigt sie, verschiedene Methoden auszuprobieren.
  14. Intrinsische vs. extrinsische Motivation:
    • Erklärung (Lernender): Motivation, die von innen kommt (persönliches Interesse) im Vergleich zu äußeren Anreizen.
    • Beispiel (Lernender): Intrinsisch motiviert ist ein Lehrling, der gerne lernt, während extrinsisch motiviert jemand sein kann, der sich auf eine Belohnung freut.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder erkennt individuelle Motivationsformen und nutzt sowohl intrinsische als auch extrinsische Anreize, um das Engagement der Lehrlinge zu fördern.
  15. Interessen und Vorwissen:
    • Erklärung (Lernender): Die Berücksichtigung von persönlichen Interessen und bereits vorhandenem Wissen beim Lernen.
    • Beispiel (Lernender): Ein Auszubildender, der sich für Elektronik interessiert, findet es leichter, sich in diesem Bereich weiterzubilden.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder berücksichtigt die individuellen Interessen und das vorhandene Vorwissen der Lehrlinge bei der Gestaltung des Ausbildungsprogramms.
  16. Kollaboratives Lernen:
    • Erklärung (Lernender): Lernen durch gemeinsame Anstrengungen und Interaktion mit anderen.
    • Beispiel (Lernender): Ein Team von Lehrlingen arbeitet zusammen an einem Projekt und tauscht dabei Wissen und Fähigkeiten aus.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder fördert aktiv die Zusammenarbeit, moderiert Gruppenprozesse und schafft Möglichkeiten für den Wissensaustausch.
  17. Lernziele und Zielsetzung:
    • Erklärung (Lernender): Klar definierte Ziele für den Lernprozess.
    • Beispiel (Lernender): Ein Auszubildender setzt sich das Ziel, bis zum Ende des Monats eine bestimmte Anzahl von neuen Fertigkeiten zu erlernen.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder unterstützt den Lehrling bei der Festlegung realistischer und herausfordernder Lernziele und gibt regelmäßig Feedback zum Fortschritt.
  18. Zeitmanagement:
    • Erklärung (Lernender): Effektive Nutzung der verfügbaren Zeit für den Lernprozess.
    • Beispiel (Lernender): Ein Lehrling erstellt einen Stundenplan, um seine Zeit zwischen Arbeit, Lernen und Freizeit effizient zu organisieren.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder bietet Unterstützung beim Zeitmanagement an, gibt Tipps zur Priorisierung und hilft dabei, realistische Zeitpläne zu erstellen.
  19. Feedback-Geber und -Nehmer:
    • Erklärung (Lernender): Die Fähigkeit, konstruktives Feedback zu geben und anzunehmen.
    • Beispiel (Lernender): Ein Azubi gibt seinem Kollegen hilfreiches Feedback zu dessen Arbeitsweise und ist gleichzeitig offen für Rückmeldungen zur eigenen Leistung.
    • Beispiel (Ausbilder): Der Ausbilder schult die Lehrlinge im Geben und Empfangen von konstruktivem Feedback und stellt sicher, dass ein offenes Feedback-Klima herrscht.
Nachteilsausgleich

Was bedeutet „Nachteilsausgleich“ in der Prüfung?

Der Nachteilsausgleich in der dualen Ausbildung ist eine Maßnahme, die dazu dient, Auszubildenden mit besonderen Bedürfnissen oder Beeinträchtigungen die Teilnahme an den Prüfungen zu ermöglichen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen. Dieser Ausgleich soll sicherstellen, dass alle Auszubildenden, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen und Beeinträchtigungen, eine faire Chance erhalten, ihren Berufsabschluss erfolgreich zu erlangen.

Hier sind einige wichtige Punkte zur Erläuterung des Nachteilsausgleichs in der dualen Ausbildung:

  1. Ziel des Nachteilsausgleichs: Das Hauptziel des Nachteilsausgleichs besteht darin, sicherzustellen, dass Auszubildende, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, trotzdem die gleichen Chancen und Möglichkeiten wie ihre nicht beeinträchtigten Kollegen haben.
  2. Arten des Nachteilsausgleichs: Der Nachteilsausgleich kann verschiedene Formen annehmen. Dazu gehören zusätzliche Zeit für schriftliche Prüfungen, die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln oder Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetscher. Die genauen Maßnahmen hängen von den individuellen Bedürfnissen des Auszubildenden ab.
  3. Antrag und Nachweis: Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten, muss der Auszubildende einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. In der Regel ist es erforderlich, einen Nachweis über die Beeinträchtigung vorzulegen. Dieser Nachweis kann beispielsweise in Form einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Gutachtens eines spezialisierten Facharztes erbracht werden.
  4. Entscheidung und Umsetzung: Die zuständige Stelle entscheidet darüber, welche Art von Nachteilsausgleich gewährt wird. Die Maßnahmen werden dann während der Prüfungen umgesetzt, um sicherzustellen, dass Auszubildende gerechte Bedingungen erhalten.
  5. Fachliche Anforderungen bleiben bestehen: Wichtig ist zu beachten, dass der Nachteilsausgleich zwar individuelle Unterstützung bietet, aber die fachlichen Anforderungen und Prüfungsinhalte nicht verändert. Die Auszubildenden müssen nach wie vor die gleichen Anforderungen erfüllen, um den Berufsabschluss zu erlangen.

Der Nachteilsausgleich in der dualen Ausbildung trägt dazu bei, die Chancengleichheit für alle Auszubildenden sicherzustellen und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen. Er ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und berücksichtigt die Vielfalt der Lernenden in der beruflichen Bildung.

Wer entscheidet über die Art des Ausgleichs?

Der Nachteilsausgleich wird im ärztlichen Gutachten dargestellt. Das BIBB hat einen Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis erstellt, in dem die Einschränkungen, Auswirkungen und mögliche Ausgleichsmaßnahmen beschrieben werden. Die zuständige Stelle orientiert sich an diesen Empfehlungen.

Das Handbuch ist kostenlos herunterzuladen:
https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/download/7407

Die Rechtsgrundlagen werden im Handbuch benannt.