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Lernzieltaxonomie

„Lernzieltaxonomien beschreiben unterschiedliche Niveaustufen von Lernergebnissen, die Lernende bei der Auseinandersetzung mit einem Lerngegenstand erreichen können bzw. im Rahmen eines Unterrichts erreichen sollen.“
Quelle: Technische Universität Kaiserslautern

Lernzieltaxonomie in der dualen Ausbildung

Lernziele sind in der dualen Ausbildung stark reglementiert. Grundlagen für Lernziele werden der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsrahmenplan entnommen. Betriebe und Auszubildende verpflichten sich damit und danach zu arbeiten. Ein Berufsausbildungsvertrag ist i.d.S. erst erfüllt, wenn alle Inhalte der Verordnung handlungskompentent vermittelt wurden, also Auszubildende in der Lage sind, im Beruf handlungsfähig zu sein. Diese Handlungskompetenz wird auch durch Prüfungen nachgewiesen.

Die Lernzieltaxonomien finden in der dualen Ausbildung überwiegend im kognitiven Lernzielbereich Anwendung. Um dem komplexen Auftrag, Handlungsfähigkeit zu entwickeln, wird häufig die SMART-Formel (s.auch SMART) genutzt. Damit soll die Operationalisierung erreicht oder vereinfacht werden.
Ein wichtiges, aber oft unberücksichtigtes Problem bei der SMARTen Formulierung von Zielen, ist die Akzeptanz bei den Lernenden.
Die Frage, ob Auszubildende diesen Inhalt lernen wollen, wird überwiegend nicht gestellt.