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Lösungshinweise 

Aufgabe 1
Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn eine Pflichtverletzung im Vertrauensbereich vorliegt (z. B. Diebstahl, Betrug, Verrat von Betriebsgeheimnissen) oder wenn sie keinen Erfolg verspricht.

Aufgabe 2
Eine Abmahnung muss folgende Bestandteile enthalten: klare Bezeichnung als Abmahnung, konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens, Hinweis auf die vertragliche Relevanz, Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall, Dokumentation in der Personalakte und Empfangsbestätigung durch den Auszubildenden.

Aufgabe 3
Bei der Kündigung minderjähriger Auszubildender muss das Kündigungsschreiben an die Erziehungsberechtigten gerichtet und ihnen zugestellt werden.

Aufgabe 4
Ein Auszubildender kann nach der Probezeit kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Vertragsverstoß oder Fehlverhalten des Ausbildenden) oder wenn er die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln möchte (mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen).

Aufgabe 5
Alternativen zur Kündigung sind die Änderung des Ausbildungsvertrags (Berufswechsel), Versetzung, Unterbrechung der Ausbildung, Konfliktlösung mit Weiterbeschäftigung, Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb oder ein Aufhebungsvertrag.

Aufgabe 6
Das Ziel der Abschlussprüfung ist es festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Dabei soll er nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse besitzt und mit den relevanten Lehrinhalten vertraut ist.

Aufgabe 7
Für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sind überdurchschnittliche Leistungen erforderlich. Dies wird anhand der betrieblichen Beurteilung und der Berufsschulzeugnisse geprüft. Der Leistungsdurchschnitt muss 2,49 oder besser sein. Außerdem muss Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Abschlussprüfung abgelegt worden sein.

Aufgabe 8
Prüfende müssen folgende Anforderungen erfüllen: Objektivität, Gleichbehandlung, Wissen und Können im Fachgebiet, Urteilsvermögen, menschliche Reife, prüfungspädagogische Fähigkeiten, Verantwortungsbewusstsein sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.

Aufgabe 9
Die Ausbildung kann bei schwerer Krankheit oder Elternzeit verlängert werden. In diesen Fällen erfolgt die Verlängerung automatisch oder auf Antrag, der von der Kammer geprüft wird. Eine zeitliche Beschränkung besteht nicht.

Aufgabe 10
Eine Abschlussprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden. Wird sie dreimal nicht bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis ohne Abschluss.

Aufgabe 11
Ein einfaches Zeugnis enthält nur die Art, Dauer und das Ziel der Ausbildung. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Auszubildenden.