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Lösungshinweise zu den Aufgaben, Seite 12 bis 27
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An der Ausbildung beteiligt sind der Ausbilder, der die Ausbildung plant und durchführt, der Auszubildende, der die Lerninhalte aufnimmt, der Ausbildungsbetrieb, der den Rahmen bietet, der Ausbildungsberater der Kammer, der die Einhaltung der Vorgaben überwacht, sowie die Berufsschule, die den theoretischen Teil vermittelt.

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1. Ausbilder
2. Ausbildender
3. Ausbildungsbeauftragter
4. Ausbildungsberater
5. Azubi

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Ein Betrieb muss über geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung verfügen, qualifiziertes Ausbildungspersonal haben und alle relevanten Inhalte gemäß der Ausbildungsordnung vermitteln können.

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Ein Betrieb kann fehlende Inhalte durch überbetriebliche Lehrgänge, Kooperationen mit Partnerbetrieben oder durch externe Schulungen ergänzen.

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Eine Person darf nicht ausbilden, wenn sie wegen eines schweren Verbrechens verurteilt wurde oder wenn sie erheblich gegen den Jugendarbeitsschutz verstoßen hat.

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Ein fachlich geeigneter Ausbilder muss eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich, eine angemessene Berufserfahrung und eine bestandene Ausbildereignungsprüfung (AEVO) nachweisen.

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Planen: Ausbildungsplan erstellen, Auswahl der Berufsschule, Auswahl der Ausbildungsmittel
Durchführen: Einführung in Maschinen und Geräte, Lehrgespräche, Unterstützung der Azubis im Arbeitsalltag
Kontrollieren: Anwesenheit in der Berufsschule überprüfen, Ausbildungsnachweise kontrollieren, Beurteilungsgespräche führen

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Die Verantwortung liegt beim Ausbilder und dem Betrieb, da dieser für die Sicherheit der Auszubildenden sorgen muss. Der Betrieb kann haftbar gemacht werden, wenn die Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden.

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Die Kammern überwachen die Ausbildung, organisieren die Prüfungen und beraten Ausbildungsbetriebe. Diese Aufgaben sind besonders wichtig, um eine einheitliche Qualität der Ausbildung sicherzustellen, den rechtlichen Rahmen einzuhalten und eine gerechte Prüfungsgestaltung zu gewährleisten.

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Ein Ausbildungsberater sollte kontaktiert werden, wenn es Probleme mit der Ausbildungsqualität gibt, der Ausbildungsbetrieb Unterstützung bei rechtlichen Fragen benötigt oder ein Auszubildender Schwierigkeiten zeigt, die den Ausbildungsfortschritt gefährden.

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Betriebe profitieren durch die Ausbildung eigener Fachkräfte, da sie ihre Mitarbeiter gezielt an die Unternehmensanforderungen anpassen können, die Bindung an das Unternehmen stärken und langfristig die Personalbeschaffungskosten senken.

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Bei der Planung der Anzahl an Auszubildenden sollte der Betrieb die betriebliche Entwicklung, die voraussichtliche Personalfluktuation und die Übernahmequote berücksichtigen.

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Die vier Formen der beruflichen Weiterbildung laut BBiG sind Erhaltungsfortbildung zur Aktualisierung von Wissen, Anpassungsfortbildung zur Spezialisierung, Erweiterungsfortbildung zur Kompetenzsteigerung und Aufstiegsfortbildung zur Qualifikation für höhere Positionen.

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Direkte Kosten sind z. B. Ausbildungsvergütung und Ausbildungsmittel, indirekte Kosten sind etwa die Zeitaufwände der Ausbilder und entgangene Produktivität.

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Eine duale Ausbildung bietet den Vorteil praxisnaher Berufserfahrung, einer Vergütung während der Ausbildung und einer besseren Übernahmechance im Ausbildungsbetrieb.

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Eine neue Ausbildungsordnung wird durch eine Tätigkeitsanalyse initiiert, dann von Sachverständigen entwickelt, mit den Kammern und dem BIBB abgestimmt und schließlich durch eine Rechtsverordnung erlassen.