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Schulabschlüsse in NRW

Abschluss Bezeichnung (offiziell NRW) Typischer Erwerb Voraussetzungen / Niveau Zentrale Prüfungen Möglichkeiten danach
Erster Schulabschluss (ESA, früher Hauptschulabschluss nach Klasse 9) Ende Klasse 9 Grundlegende Leistungen Keine Ausbildung, weiter Schule
Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA) Ende Klasse 10 Bessere Leistungen als ESA ZP10 (Deutsch, Mathe, Englisch) Ausbildung, Berufsfachschule
Fachoberschulreife (FOR / Realschulabschluss) Ende Klasse 10 Mittleres Niveau ZP10 (Deutsch, Mathe, Englisch) Ausbildung,
Fachoberschule (FOS)
gymnasiale Oberstufe (mit Q)
Fachhochschulreife (Fachabi) Klasse 12 / FOS Höheres Niveau + Praxis Schulabhängig (keine einheitliche Zentrale Prüfung) Studium an Fachhochschulen
Abitur (Allgemeine Hochschulreife) Klasse 12/13 Höchstes Niveau Zentrale Abiturprüfungen (schriftlich + mündlich) Studium überall

 

Der Q-Vermerk („Qualifikationsvermerk“) ist in NRW die Berechtigung, nach der 10. Klasse die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.

Grundregel: In allen Fächern mindestens Note 3 (befriedigend).

Ausgleich ist möglich: In Deutsch, Mathematik und Englisch kann eine Note 4 durch mindestens eine Note 2 in einem anderen dieser drei Fächer ausgeglichen werden. Für die übrigen Fächer gelten weitere Ausgleichsregelungen.