PV 7 enthält komplexe Lernfragen.
Ziel ist die Vertiefung des Wissens – es sind keine Anfängerfragen.
Die Bearbeitung von PV 7 ist nur am Ende des Lehrgangs oder nach dem Erlernen der Grundkenntnisse sinnvoll.
1. Um wieviel Prozent, darf die Ausbildungsvergütung gekürzt werden, wenn die tägliche Ausbildungszeit um 25 % gekürzt wird?
max. um 25 % siehe § 17 (5) BBiG
2. Wird bei der Teilzeitausbildung auch der Urlaubsanspruch gekürzt?
Nein, bei Kürzung der täglichen Ausbildungszeit wird nicht gekürzt.
Bei wöchentlicher Kürzung werden entsprechend weniger Urlaubstage berechnet.
Hier ist ein Urlaubsrechner: https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/
3. Wie stark kann die Ausbildung verkürzt werden, wenn die Ausbildungszeit bereits um 25 % gekürzt wurde?
weitere 25 %-Punkte (Maximum 50%) siehe § 7a (1) Satz 3 BBiG
4. Zu welchem Zeitpunkt kann die Ausbildungsvertrag in eine Teilzeitausbildung verändert werden?
Der Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt verändert werden.
5. Richtet sich die Ausbildungsvergütung nach der Mindestvergütung, wenn der Ausbildende im Arbeitgeberverband ist?
Der Tarifvertrag ist anzuwenden.
6. Muss die Ausbildungsvergütung von Minderjährigen an das Konto der Eltern überwiesen werden?
Minderjährige können mit Zustimmung der Eltern ein eigenes Konto einrichten und nutzen.
7. Welche Bedeutung hat § 113 BGB für die Vereinbarung von Ausbildungsverträgen?
Der Vertrag ist ohne Unterschrift der Eltern schwebend wirksam.
Das bedeutet:
Ein schwebend wirksamer Vertrag bedeutet, dass der Vertrag zwar abgeschlossen wurde, aber noch nicht vollständig rechtsgültig ist, bis eine Bedingung erfüllt wird. In diesem Fall ist die Bedingung, dass die Eltern zustimmen und den Vertrag unterschreiben.
Solange die Unterschrift der Eltern fehlt, ist der Vertrag also „schwebend“, das heißt, er kann entweder wirksam werden, wenn die Eltern zustimmen, oder unwirksam, wenn sie die Zustimmung verweigern.
Dieser Zustand ist oft der Fall, wenn minderjährige Personen einen Vertrag abschließen, da sie nur eingeschränkt geschäftsfähig sind.
8. Wenn die Auszubildende krank ist, um wie viel Prozent wird die Ausbildungsvergütung gekürzt?
Normalerweise wird nichts gekürzt.
Nach dem § 4 EntgFG (1) wird die übliche Ausbildungsvergütung für 6 Wochen weitergezahlt.
Ausnahmen sind möglich, wenn Azubis Überstunden vergütet bekommen oder ein Tarifvertrag etwas anderes bestimmt.
9. Welches Gericht ist für die Kündigungsschutzklage von Auszubildenden zuständig?
Das Arbeitsgericht ist zuständig, aber vorher muss ein Schlichtungsversuch bei der IHK/HWK gemacht werden.
Die Klagefrist beträgt 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Das Schlichtungsverfahren hemmt diese Frist.
Fristenhemmung bedeutet, dass der Ablauf einer Frist vorübergehend gestoppt wird.
Die Frist pausiert also, und die Zeit wird nicht mitgezählt, bis der Grund für die Hemmung wegfällt. Danach läuft die Frist weiter.
10. Darf der Betriebsrat einen Auszubildenden darüber informieren, dass der Ausbildende die Absicht hat ihm zu kündigen?
Ja.
Wenn ein Auszubildender selbst von einer Kündigung betroffen ist, hat der Betriebsrat das Recht und die Pflicht, ihn zu informieren und zu beraten. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine unbefugte Weitergabe von Informationen, sondern um die Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben.
11. Wie heißt die Information über den Erfolg der Zwischenprüfung fachlich richtig?
Ergebnismitteilung
Die Ergebnismitteilung ist kein Zeugnis, sondern eine Aufstellung über die Prüfungsleistung.
13. Unter welchen Voraussetzungen sind Nebentätigkeiten zusätzlich zur Ausbildung möglich?
Für Auszubildende gibt es kein Verbot der Nebentätigkeit.
Es gibt aber Grenzen:
Die gesamte Arbeitszeit (Ausbildungszeit und Nebentätigkeit) darf 48 bzw. 60 Stunden nicht überschreiten.
Jugendliche dürfen max. 40 Stunden in beiden Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, max. 8 Stunden am Tag.
Wenn das Ziel der Ausbildung gefährdet ist, kann der Ausbildende die Nebentätigkeit untersagen.
Nach § 242 BGB ergibt eine Mitteilungspflicht über die Nebentätigkeit, die u.a. zum Schutz der Auszubildenden und der anderen Mitarbeiter dient.
14. Ist die Kündigung eines jugendlichen Auszubildenden wirksam, wenn er die Kündigung erhalten hat?
Nein, sie muss den Eltern zugestellt werden und den deren Einflussbereich der Eltern gelangt sein, z. B. in den namentlichen Briefkasten.
15. Wie erkennen Sie Prüfungsangst bei Auszubildenden?
– offene Antwort –
Beispiel:
Prüfungsangst bei Auszubildenden kann auf verschiedene Weise erkannt werden, hier sind einige Anzeichen:
- Vermeidung von Prüfungen oder Prüfungssituationen
- Nervosität oder Anspannung vor oder während einer Prüfung
- Herzklopfen, Schwitzen, Übelkeit oder andere körperliche Symptome
- Gedanken, die sich auf Versagen, Schuld oder Unzulänglichkeit konzentrieren
- Vermeidung von Diskussionen über Prüfungen oder Vermeidung von Kontakt mit anderen Prüflingen
- Niedriges Selbstwertgefühl und mangelndes Selbstvertrauen in Bezug auf die Prüfung
16. Wie ist die Freistellung von der Ausbildung für Prüfungen geregelt?
Am Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung ist der Azubi freizustellen. Das gilt für beide schriftlichen Prüfungsteile der gestreckten Abschlussprüfung und deren Wiederholung. Für mündliche, praktische oder Zwischenprüfungen gilt das nicht. Der Tag vor der Prüfung ist nur der direkt davorliegende Arbeitstag, also nicht der Berufsschultag oder Sonn- und Feiertag.
17. Wie lauten die verschiedenen inhaltlichen Abschnitte im Ausbildungsberufsbild?
Beispiel Büromanagement:
1. (gemeinsame) berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen,
2. (weitere) berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Wahlqualifikationen, die jeweils fünf Monate dauern und im Ausbildungsvertrag festgelegt werden,
3. (gemeinsame) integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
18. Welche Regeln sind bei mobilen Arbeiten von Auszubildenden zu beachten?
Fürsorge- und Aufsichtspflicht, Anleiten wie bisher, Kommunikation mit Auszubildenden sicherstellen
Leitfaden
https://www.nova-nexus.de/wp-content/uploads/2023/02/dihk-impulspapier-mobiles-ausbilden-data.pdf
19. Wo finden Sie die Pflichtangaben für Ausbildungsverträge?
§ 11 (1) BBiG
(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 in Textform abzufassen. In die Vertragsabfassung sind mindestens aufzunehmen
- 1. Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
- 2.Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
- 3.Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- 4.die Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- 5.Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- 6.Dauer der Probezeit,
- 7.Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt,
- 8.Vergütung oder Ausgleich von Überstunden,
- 9.Dauer des Urlaubs,
- 10.Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
- 11.ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind,
- 12.die Form des Ausbildungsnachweises nach § 13 Satz 2 Nummer 7.
20. Welche Note hat der Azubi, wenn das Ergebnis einer Leistungsmessung lautet: „Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht."?
Note 4 ausreichend zw. 50-66 %
21. Welchen Nachteilsausgleich kann ein gehbehinderter Auszubildender erhalten bzw. nutzen?
Rollstuhl, Hebezeug, Begleitung etc.
Alle Hilfsmittel, die durch das ärztliche Attest zugelassen sind.
22. Wer beantragt und genehmigt Hilfsmittel für benachteiligte Prüfungsteilnehmer und wer besorgt diese Hilfsmittel?
Beantragung: Azubi mit ärztlichem Attest
Genehmigung: IHK / zuständige Stelle
Besorgung: Azubi, Hilfsmittel laut ärztlichem Attest
23. In welchen beiden Paragrafen ist die Freistellung für den Schulbesuch geregelt?
24. Bis wieviel Uhr dürfen Jugendliche in einem Gastronomiebetrieb arbeiten, wenn die Berufsschule am nächsten Tag um 7.45 Uhr beginnt?
19:45 Uhr, um 12 Stunden Ruhezeit nach § 13 JArbSchG einzuhalten.
25. Kann die Ausbildungsvergütung bei Teilzeitausbildungen unter die Mindestvergütung fallen?
Ja, nach § 17 Absatz 5 BBiG
(5) Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann eine nach den Absätzen 2 bis 4 zu gewährende Vergütung unterschritten werden. Die Angemessenheit der Vergütung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die prozentuale Kürzung der Vergütung höher ist als die prozentuale Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Arbeitszeit. Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 bis 7, sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die nach § 7a Absatz 2 Satz 1 verlängerte Dauer der Teilzeitberufsausbildung kein weiterer Anstieg der Vergütung erfolgen muss.
26. Werden die Pausen in der Berufsschule von der freigestellten Arbeitszeit abgezogen?
Nein, nach § 10 Abs. 2 Nummer 1 JArbSchG und § 15 BBiG sind Pausen nicht abzuziehen.