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Was bedeutet „Nachteilsausgleich“ in der Prüfung?

Der Nachteilsausgleich in der dualen Ausbildung ist eine Maßnahme, die dazu dient, Auszubildenden mit besonderen Bedürfnissen oder Beeinträchtigungen die Teilnahme an den Prüfungen zu ermöglichen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen. Dieser Ausgleich soll sicherstellen, dass alle Auszubildenden, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen und Beeinträchtigungen, eine faire Chance erhalten, ihren Berufsabschluss erfolgreich zu erlangen.

Hier sind einige wichtige Punkte zur Erläuterung des Nachteilsausgleichs in der dualen Ausbildung:

  1. Ziel des Nachteilsausgleichs: Das Hauptziel des Nachteilsausgleichs besteht darin, sicherzustellen, dass Auszubildende, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, trotzdem die gleichen Chancen und Möglichkeiten wie ihre nicht beeinträchtigten Kollegen haben.
  2. Arten des Nachteilsausgleichs: Der Nachteilsausgleich kann verschiedene Formen annehmen. Dazu gehören zusätzliche Zeit für schriftliche Prüfungen, die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln oder Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetscher. Die genauen Maßnahmen hängen von den individuellen Bedürfnissen des Auszubildenden ab.
  3. Antrag und Nachweis: Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten, muss der Auszubildende einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. In der Regel ist es erforderlich, einen Nachweis über die Beeinträchtigung vorzulegen. Dieser Nachweis kann beispielsweise in Form einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Gutachtens eines spezialisierten Facharztes erbracht werden.
  4. Entscheidung und Umsetzung: Die zuständige Stelle entscheidet darüber, welche Art von Nachteilsausgleich gewährt wird. Die Maßnahmen werden dann während der Prüfungen umgesetzt, um sicherzustellen, dass Auszubildende gerechte Bedingungen erhalten.
  5. Fachliche Anforderungen bleiben bestehen: Wichtig ist zu beachten, dass der Nachteilsausgleich zwar individuelle Unterstützung bietet, aber die fachlichen Anforderungen und Prüfungsinhalte nicht verändert. Die Auszubildenden müssen nach wie vor die gleichen Anforderungen erfüllen, um den Berufsabschluss zu erlangen.

Der Nachteilsausgleich in der dualen Ausbildung trägt dazu bei, die Chancengleichheit für alle Auszubildenden sicherzustellen und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen. Er ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und berücksichtigt die Vielfalt der Lernenden in der beruflichen Bildung.

Wer entscheidet über die Art des Ausgleichs?

Der Nachteilsausgleich wird im ärztlichen Gutachten dargestellt. Das BIBB hat einen Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis erstellt, in dem die Einschränkungen, Auswirkungen und mögliche Ausgleichsmaßnahmen beschrieben werden. Die zuständige Stelle orientiert sich an diesen Empfehlungen.

Das Handbuch ist kostenlos herunterzuladen:
https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/download/7407

Die Rechtsgrundlagen werden im Handbuch benannt.

Wer muss zustimmen?

Ausbildungsbetrieb und Auszubildender müssen sich einigen. Bei Minderjährigen sind die gesetzlichen Vertreter einzubeziehen. Die IHK oder HWK prüft die Eintragung des Vertrages.

Wer ist der Ansprechpartner bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg?