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Lösungshinweise zu den Aufgaben

1. Die Mindestausbildungsvergütung beträgt 724 €.

2. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.

3. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.

4. Ein 16-jähriger Auszubildender hat Anspruch auf 27 Werktage bzw. 23 Arbeitstage Urlaub.

5. Der Betriebsrat muss vor der Einstellung von Auszubildenden informiert werden und kann unter bestimmten Bedingungen die Zustimmung verweigern.

6. Ein JAV-Mitglied kann eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verlangen, wenn es innerhalb von drei Monaten vor Ausbildungsende einen schriftlichen Antrag stellt.

7. Didaktische Parallelität bedeutet, dass die Inhalte der schulischen Ausbildung möglichst zeitgleich mit den betrieblichen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.

8. Das Bildungssystem besteht aus dem Elementar- und Primarbereich (Vorschule und Grundschule), dem Sekundarbereich (weiterführende Schulen und Berufsausbildung), dem Tertiärbereich (Hochschulbildung) und dem Quartärbereich (Weiterbildung und lebenslanges Lernen).

9. Die Mittlere Reife heißt in NRW Fachoberschulreife bezeichnet.

10. Nein, sie ist nicht berufsschulpflichtig, sondern berufsschulberechtigt.