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Inhalte
Erfüllung einer richterlichen Weisung – Jugendarbeitsschutz
Beispiele
1. Im Jugendstrafrecht und Strafrecht
Das Gericht verurteilt einen Täter nicht zu einer Haftstrafe, sondern stellt ihn unter Bewährung – gekoppelt an strikte Auflagen (§ 10 JGG oder § 56c StGB): [1]
• Ableistung von Sozialstunden: Ein Jugendlicher muss nach einem Ladendiebstahl 40 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Altenheim oder einer Obdachlosenunterkunft ableisten.
• Teilnahme an Kursen: Ein Autofahrer, der an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen hat, muss ein psychologisches Verkehrsseminar besuchen.
• Anti-Aggressions-Training: Ein Täter muss nach einer Körperverletzung einen mehrmonatigen Kurs zum Gewaltabbau absolvieren.
• Suchtberatung: Ein drogenabhängiger Straftäter wird verpflichtet, regelmäßig eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen und Urintests abzugeben.

2. Ausnahme vom Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Normalerweise dürfen Kinder unter 15 Jahren in Deutschland nicht arbeiten. Eine richterliche Weisung hebelt dieses Verbot für einen bestimmten Zweck aus:
• Arbeit statt Strafe für 14-Jährige: Ein 14-Jähriger begeht Sachbeschädigung (Graffiti). Der Jugendrichter weist ihn an, an drei Samstagen in einer städtischen Gärtnerei den Park zu fegen. Obwohl er unter 15 ist, darf die Gärtnerei ihn dafür legal „beschäftigen“.