§14 BBiG – Ausbildungspflicht
Der Ausbildende verpflichtet sich, Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist. Die Ausbildung erfolgt systematisch und planvoll gemäß der Ausbildungsordnung.
§14 BBiG – Bereitstellungspflicht
Dem Auszubildenden müssen kostenlos die erforderlichen Ausbildungsmittel (Werkzeuge, Werkstoffe, Fachliteratur etc.) zur Verfügung gestellt werden.
§14 BBiG – Aufsichtspflicht
Der Ausbildende hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert und sittlich sowie körperlich nicht gefährdet wird. Die Aufsichtspflicht umfasst auch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
§14 BBiG – Fürsorgepflicht
Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass Auszubildende während der Ausbildung vor Schaden bewahrt und in gesundheitlicher Hinsicht geschützt werden.
§14 BBiG – Informations- und Beratungspflicht
Der Ausbildende muss den Auszubildenden über Rechte, Pflichten, Ausbildungsinhalte und Ziele informieren und während der Ausbildung beraten.
§15 BBiG – Freistellungspflicht
Auszubildende sind für die Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie für Prüfungen und andere Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.
§16 BBiG – Zeugnispflicht
Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist dem Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Dieses Zeugnis muss mindestens Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung enthalten; auf Verlangen ist auch ein qualifiziertes Zeugnis über Verhalten und Leistung auszustellen.
§17 BBiG – Vergütungspflicht
Dem Auszubildenden ist eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die mindestens jährlich ansteigt.
§19 Jugendarbeitsschutzgesetz, §3 Bundesurlaubsgesetz – Pflicht zur Urlaubsgewährung
Auszubildende haben Anspruch auf angemessenen Urlaub. Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach dem Alter und den gesetzlichen Vorgaben.
§36 BBiG – Meldepflicht
Der Ausbildende muss den Abschluss des Ausbildungsvertrags bei der zuständigen Kammer melden und das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.