1. Herr Winkler hat einen Bachelorabschluss im Bereich Elektrotechnik und arbeitet seit 3 Jahren als technischer Projektleiter. Er möchte Elektroniker ausbilden.
Frage: Liegt eine fachliche Eignung vor? ☑ Ja ☐ Nein
Ein Hochschulabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erfüllt die Voraussetzungen des § 30 BBiG.
2. Frau Schreiber hat vor 15 Jahren ihre Ausbildung zur Mediengestalterin Digital und Print abgeschlossen. Seitdem arbeitet sie in einer Werbeagentur.
Frage: Ist sie fachlich geeignet, um Mediengestalter auszubilden? ☑ Ja ☐ Nein
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung reicht als Nachweis aus. Die Berufserfahrung verstärkt die Eignung zusätzlich.
3. Herr Al-Mansur hat in Marokko eine Ausbildung zum Industriemechaniker abgeschlossen. Die Gleichwertigkeit seines Abschlusses wurde durch die zuständige Stelle in Deutschland offiziell anerkannt.
Frage: Darf Herr Al-Mansur in Deutschland ausbilden? ☑ Ja ☐ Nein
Ein ausländischer Abschluss gilt dann als fachlich geeignet, wenn seine Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz festgestellt wurde.
4. Frau Rabanovskaja hat keinen Berufsabschluss, aber umfangreiche praktische Erfahrung als Fachkraft für Lagerlogistik. Sie durchlief ein Feststellungsverfahren nach § 1 Abs. 6, das ihre vollständige Vergleichbarkeit bestätigte.
Frage: Gilt sie als fachlich geeignet zur Ausbildung? ☑ Ja ☐ Nein
Das Feststellungsverfahren bestätigt, dass ihre berufliche Handlungsfähigkeit der geforderten voll entspricht – damit ist sie fachlich geeignet.
5. Herr Brandt hat ein abgeschlossenes Jurastudium, aber weder eine Ausbildung noch Berufserfahrung im Bereich Groß- und Außenhandelsmanagement.
Frage: Darf er in diesem Bereich ausbilden? ☐ Ja ☑ Nein
Ein Studienabschluss ohne Bezug zur Fachrichtung des Ausbildungsberufs reicht nicht aus, auch nicht mit allgemeiner Hochschulbildung.
6. Frau Klee hat eine Ausbildung zur Gestalterin an einer privaten Berufsfachschule abgeschlossen. Diese ist staatlich nicht anerkannt und es liegt keine Gleichwertigkeitsprüfung vor.
Frage: Liegt eine fachliche Eignung im Sinne des BBiG vor? ☐ Ja ☑ Nein
Nur Abschlüsse von staatlich anerkannten Schulen oder durch Gleichwertigkeitsfeststellung gelten als fachliche Eignung.
7. Frau Berger ist ausgebildete Kauffrau im Einzelhandel. Sie möchte Auszubildende im Beruf Veranstaltungskauffrau ausbilden, da sie im Eventbereich tätig ist.
Frage: Gilt sie im rechtlichen Sinn als fachlich geeignet? ☐ Ja ☑ Nein
Die fachliche Eignung verlangt eine abgeschlossene Ausbildung in derselben oder einer verwandten Fachrichtung. Praktische Erfahrung allein genügt nicht.