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Themen
Jugend und Arbeitsschutz
Mitbestimmung
Selbst lernen

Jugendarbeitsschutz in Siegen
Bezirksregierung Arnsberg Dez. 56
Organisationsplan 

Anberufung des Ausbilders durch den Betriebsrat
§ 98 Abs. 2 BetrVG
Erläuterung 1
Erläuterung 2

Krankmeldung Berufsschule
Zitat aus einem Portal:
„Azubis müssen sich auch dann krankmelden, wenn sie vom Betrieb am Tag der Krankheit für die Berufsschule oder eine andere Ausbildungsmaßnahme freigestellt sind. In diesem Fall benötigt auch die Berufsschule eine entsprechende Info vom Auszubildenden. Es reicht hier auch eine schriftliche Entschuldigung.“

Beispielformular für die Entschuldigung